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Warum gibt es den Standzeitzuschlag bei den kWh-Tarifen?

Aktualisiert am 18.09.2026

Abhängig vom Typ der Ladestation fällt nach unterschiedlichen Anschlusszeiten ein Standzeitzuschlag an. Er stellt sicher, dass Ladestationen fairerweise nur zum Laden und nicht zum Parken danach genutzt werden. In der Regel sind marktübliche E-Autos an AC-Ladepunkten in rund drei Stunden bis zu 80% aufgeladen – wenn Ihre Ladeleistung nicht gedrosselt ist. An Fast-Ladestationen dauert das Tanken im Durchschnitt 33 Minuten. Daher fällt der Standzeitzuschlag bei City/Spot-Ladepunkten ab 5 Stunden, bei Parking-Ladepunkten ab 12 Stunden und bei DC-Ladepunkten ab 3 Stunden an. In der Nacht entfällt der Standzeitzuschlag an City & Spot Stationen.

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